Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stark Ideas GmbH
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leis-tungen der Stark Ideas GmbH (im Folgenden „Agentur“) gegenüber ihren Kunden. Abweichende, anderslautende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis derartiger Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Un-ternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.Vertragsschluss
2.1 Angebote der Agentur sind grundsätzlich freibleibend. Erteilt der Kunde darauf-hin einen Auftrag, so kommt der Vertrag durch die Auftragsbestätigung der Agentur zustande.
2.2 Sämtliche zwischen der Agentur und dem Kunden getroffenen Abreden werden in dem Vertrag vollständig schriftlich niedergelegt. Mitarbeiter der Agentur sind nicht berechtigt, mündlich von der schriftlichen Vertragsvereinbarung abwei-chende Zusagen zu machen.Leistungserbringung
3.1 Einzelheiten zu Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrag. Die Agen-tur verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen entsprechend den ver-einbarten Anforderungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Ein be-stimmter Erfolg ist vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung nicht geschuldet.
3.2 Die Einhaltung vereinbarter Leistungszeiten durch die Agentur setzt voraus, dass der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt.
3.3 Die Parteien stimmen sich in regelmäßigen Abständen über die Leistungser-bringung ab.
3.4 Wird die Agentur aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. Naturka-tastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks, behördliche Anordnungen, die Auswir-kungen von Pandemien oder Epidemien oder andere Fälle höherer Gewalt an der rechtzeitigen Leistungserbringung gehindert, so wird die Agentur für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Wiederanlauffrist von der Leis-tungspflicht befreit. Die Agentur wird den Vertragspartner unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Behinderung unterrichten. Dauert die Behinderung länger als sechs Monate an, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
3.5 Im Falle einer Sperre des Google Ads Kontos oder anderer für die Vertragserfül-lung erforderlichen Tools und Konten wird die Agentur den Kunden bei der Aufhebung der Sperre in zumutbarem Umfang unterstützen. Eine Sperre be-rechtigt den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrages, es sei denn, er weist nach, dass die Sperre auf eine Pflichtverletzung der Agentur zurückzuführen ist und es ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesonde-re der Dauer der Sperre, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit am Vertrag festzuhalten. .Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die jeweils im Einzelvertrag vereinbarten Preise. Diese verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
4.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungstellung monatlich [zum Monatsende]. Eine Vorauszahlung ist geschuldet, soweit dies bei Ver-tragsschluss vereinbart ist. Die Rechnungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
4.3 Im Falle der Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Agentur berechtigt, Ver-zugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Verzuges bleiben unberührt.
4.4 Im Falle von Änderungen des Leistungsumfangs auf Veranlassung des Kunden ist die Agentur berechtigt, den Preis einem Mehraufwand entsprechend anzu-passen.
4.5 Zur Aufrechnung mit Gegenforderungen oder zur Zurückbehaltung ist der Kun-de nur berechtigt, sofern seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig fest-gestellt sind.Beauftragung Dritter
Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte als Subunter-nehmer einzusetzen.Nutzungsrechte an vertraglichen Leistungen, Nutzung von Werbekon-ten
6.1 Soweit die von der Agentur erbrachten Leistungen urheberrechtlich oder an-derweitig rechtlich geschützte Arbeitsergebnisse umfassen, erhält der Kunde mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ein Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzungsdauer und den vereinbarten Nutzungsumfang, wie es der von beiden Vertragspartnern zu Grunde gelegte Vertragszweck erfordert. Im Zweifel erfüllt die Agentur ihre Verpflichtungen durch Einräumung eines einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechts für die von den Vertragspar-teien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien, Gebiete und die Einsatz-dauer der Maßnahme. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung zum räumli-chen Geltungsbereich getroffen wird, umfasst das Nutzungsrecht die Gebiete, in denen die beauftragten Werbemaßnahmen vereinbarungsgemäß ausgespielt werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung der Leistungen der Agentur, insbesondere die Bearbeitung sowie Weiterübertragung und Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
6.2 Die von der Agentur im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten oder entwickelten Methoden, Strategien, Blueprints, Skalierungsprotokolle, Prozesse und sonstiges Know-how verbleiben ausschließlich bei der Agentur und sind nicht Gegenstand der Nutzungsrechtseinräumung nach Ziffer 6.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Methoden und Strategien über die laufende Vertragsbe-ziehung hinaus zu nutzen, an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten. Ergänzend gilt die Geheimhaltungspflicht gemäß Ziffer 10.
6.3 Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung eigene Skripte, Auto-matisierungen oder sonstige Programmierleistungen (z. B. Google Ads Scripts, Tracking-Codes, Bid-Management-Logiken) erstellt, verbleiben der Quellcode und die zugehörige Dokumentation – vorbehaltlich einer abweichenden schrift-lichen Vereinbarung im Einzelfall – bei der Agentur. Der Kunde erhält insoweit lediglich ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde nicht berechtigt, die Skripte und Automatisierungen weiter zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6.4 Das Google Ads-Konto, das Microsoft Ads-Konto und etwaige sonstige Werbe-konten, die im Rahmen der Leistungserbringung genutzt werden, stehen – so-fern einzelvertraglich nicht abweichend vereinbart – im Eigentum des Kunden. Die Agentur erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit einen Verwaltungszugang zu den betreffenden Konten, der ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen genutzt werden darf. Nach Beendigung des Vertrags-verhältnisses wird die Agentur den Verwaltungszugang innerhalb angemesse-ner Frist nach Wirksamwerden der Vertragsbeendigung freigeben bzw. an den Kunden übertragen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, bei Beendigung des Ver-trages den Fortbestand von Kampagnenstrukturen, Einstellungen oder sonsti-gen Konfigurationen im Konto des Kunden zu gewährleisten.
6.5 Der Kunde kann die Herausgabe von Kampagnendaten, Reportings, Auswer-tungen und sonstigen Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Leistungserbrin-gung erstellt worden sind, verlangen, soweit diese im Kundenkonto nicht ohne-hin zugänglich sind. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, Quelldateien, internen Analysetools oder Vorlagen der Agentur be-steht nicht, es sei denn, die Herausgabe wurde gegen Zahlung einer gesonder-ten Vergütung ausdrücklich vereinbart. Die Herausgabepflicht erstreckt sich nicht auf interne Arbeitsmittel, Methodiken oder Know-how der Agentur.
6.6 Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung vereinbarungsgemäß Dritte heran und/oder ist den Parteien bekannt, dass zur Umsetzung der vereinbarten Maß-nahmen Nutzungs- oder Verwertungsrechte oder Zustimmungen Dritter erfor-derlich sind, wird die Agentur die Rechte im Umfang der vorstehenden Rege-lung für den Kunden auf dessen Kosten erwerben und dementsprechend dem Kunden übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen und nach seinen Weisun-gen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
6.7 Die Agentur übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach §§ 32, 32a UrhG; von solchen An-sprüchen stellt der Kunde die Agentur frei. Die Agentur weist den Kunden vor-sorglich darauf hin, dass einem Urheber nach dem Urhebergesetz weitere ge-setzliche Ansprüche gegenüber dem Inhaber von Nutzungsrechten zustehen (z.B. auf Auskunft, Rechenschaft und Rückruf), die vertraglich nicht ausge-schlossen werden können.
6.8 Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung Domains, Social-Media-Accounts oder sonstige digitale Konten im Auftrag des Kunden registriert oder verwaltet, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Be-auftragung einer Registrierung von Schutzrechten, wie Marken, Domains und Social-Media-Accounts, für von der Agentur erstellte Namen, Logos und sonsti-ge schutzfähige Gestaltungen erfordert jeweils eine gesonderte Vereinbarung. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf-grund der Nutzung oder Registrierung der vom Kunden gewählten oder freige-gebenen Bezeichnungen gegen die Agentur geltend gemacht werden, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Erbringung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen in erforderlichem und angemessenem Umfang zu un-terstützen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, alle erforderlichen Infor-mationen und Daten rechtzeitig, richtig und vollständig zur Verfügung zu stel-len.
7.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten oder freigegebenen Materialien und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung bzw. Veröffentlichung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Dies umfasst insbesondere die wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche und datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Materialien und Inhalte. Sollte die Agen-tur aufgrund von Schutzrechtsverletzungen durch die vom Kunden bereitge-stellten Materialien oder Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur von diesen Ansprüchen frei, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Verletzung nicht zu vertreten hat. Dies schließt auch die Frei-stellung von den angemessenen Kosten notwendiger Rechtsverteidigung ein.Rechtliche Zulässigkeit
8.1 Die Agentur übernimmt keine Verpflichtung, eine eigenständige Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vereinbarten Maßnahmen durchzuführen. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend, die wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Zulässigkeit von Anzeigentexten, Keywords, Landing-pages sowie sonstiger im Rahmen der Kampagnen genutzter Inhalte. Die Agen-tur haftet daher nicht für Schäden, die sich aus der rechtlichen Unzulässigkeit der vereinbarten oder vom Kunden freigegebenen Maßnahmen ergeben. Sind der Agentur erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung ge-planter Maßnahmen bekannt, wird sie den Kunden hierauf hinweisen.
8.2 Die Agentur wird die Kampagnen nach bestem Wissen unter Beachtung der jeweils geltenden Werberichtlinien der genutzten Plattformen (insbesondere Google Ads-Richtlinien und Microsoft Advertising Policies) einrichten und ver-walten. Eine Gewähr dafür, dass Anzeigen oder Kampagnen nicht gegen Richt-linien der Plattformbetreiber verstoßen oder von diesen abgelehnt, einge-schränkt oder gesperrt werden, übernimmt die Agentur nicht. Die Agentur wird den Kunden über etwaige Ablehnungen oder Sperrungen unverzüglich infor-mieren und im zumutbaren Umfang bei der Behebung unterstützen.Haftung
9.1 Vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen haftet die Agentur nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Ver-tragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesent-licher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agen-tur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.2 Die Haftung für die schuldhafte Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit sowie die Haftung im Falle der Übernahme einer Beschaffenheits-garantie und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9.3 Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, ist die Haftung der Agentur aus-geschlossen.Geheimhaltung
10.1 Die Parteien verpflichten sich, Geschäftsgeheimnisse und sonstige Informatio-nen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden und an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht, vertraulich zu behandeln (nachfolgend zusammenfassend „Vertrauliche Informationen“ genannt) und diese Informationen ausschließlich für die Erfüllung des Vertrages zu verwen-den. Vertrauliche Informationen umfassen auf Seiten der Agentur insbesondere deren Methoden, Strategien, Blueprints, Skalierungsprotokolle, Prozesse, Skrip-te, Automatisierungen und sonstiges Know-how im Sinne von Ziffer 6.3 und Zif-fer 6.4. Vertrauliche Informationen sind sicher aufzubewahren und dürfen Drit-ten weder mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Form ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei zugänglich ge-macht werden. Dies gilt nicht für die Offenlegung gegenüber Beratern, die be-ruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
10.2 Die Parteien werden vertrauliche Informationen nur an diejenigen Mitarbeiter weitergeben, die davon Kenntnis erlangen müssen, um den Vertrag auszufüh-ren, und werden die Weitergabe auf das zu diesem Zweck erforderliche Maß be-schränken. Die Parteien sind zur Offenlegung nur berechtigt, wenn die Mitarbei-ter in gleichem Maße, wie die Partei selbst, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
10.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nicht, wenn und soweit die erlang-ten Informationen
a) allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich geworden sind;
b) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz der jeweils anderen Partei befanden oder nach der Offenlegung von einem Dritten rechtmäßig erlangt wurden, ohne dass eine Verletzung von Geheimhaltungspflichten vorliegt;
c) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder einer behördlichen oder gericht-lichen Anordnung offengelegt werden müssen.
In dem zuletzt genannten Fall ist die andere Partei vorab über die Offenlegung zu informieren und die Offenlegung auf das unbedingt erforderliche Maß zu be-schränken.
§ 5 Geschäftsgeheimnisgesetz bleibt unberührt.
10.4 Bei Beendigung des Vertrages oder auf Verlangen der jeweils anderen Partei sind alle Unterlagen und Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten, nach Wahl der jeweils anderen Partei zurückzugeben oder nachweislich zu ver-nichten, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Dies gilt nicht für automatisch generierte Backups mit der Maßgabe, dass die Parteien sich ver-pflichten, nicht auf diese zuzugreifen und hierauf befindliche Informationen weiterhin geheim zu halten.
10.5 Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer des jeweiligen Vertrages und für die Dauer von weiteren fünf Jahren nach Vertragsbeendigung fort. Die Ge-heimhaltungspflicht hinsichtlich des Know-hows der Agentur gemäß Ziffer 6.3 besteht zeitlich unbefristet fort, soweit und solange es sich um Geschäftsge-heimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes handelt.Referenzen
11.1 Die Agentur ist berechtigt, den Namen und das Logos des Kunden zu Referenz-zwecken im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen und zu diesem Zweck in an-gemessenem Umfang zu bearbeiten. Die Agentur ist auch berechtigt, die Leis-tungen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich unter Nennung des Kun-dennamens in allen Medien einschließlich Internet, Social Media und im Rah-men von Wettbewerben und Präsentationen zu nutzen.
11.2 Die Agentur ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Performance-Daten aus der Zusammenarbeit mit dem Kunden für Referenzzwecke, Fallstudien und Eigenwerbung zu verwenden. Eine Zuordnung zum Kunden durch namentliche Nennung oder Nutzung des Kundenlogos in Verbindung mit konkreten Perfor-mance-Daten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.
11.3 Die Nutzungsrechte der Agentur gemäß Ziffer 11.1 und 11.2 bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von zwei Jahren fort. Danach kann der Kunde die Einstellung der Nutzung jederzeit schriftlich ver-langen, wobei der Agentur eine angemessene Übergangsfrist von drei Monaten zur Entfernung bestehender Referenzen einzuräumen ist.
11.4 Der Kunde kann der Nutzung gemäß Ziffer 11.1 und 11.2 jederzeit aus wichtigem Grund widersprechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Nutzung geeignet ist, das Ansehen des Kunden zu beeinträchtigen, oder wenn sich die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien wesentlich verändert hat.Laufzeit und Kündigung
12.1 Soweit einzelvertraglich nicht abweichend vereinbart, wird der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungs-frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Innerhalb der ersten drei Monate der ursprünglichen Vertragslaufzeit steht darüber hinaus je-der der Parteien ein Kündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen zum Mo-natsende zu.
12.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.Datenschutz
13.1 Die Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestim-mungen, insbesondere die Regelungen der der Verordnung (EU) 2016/679 (EU-DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Tele-kommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) zu beachten.
13.2 Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Kunde ist und bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die im Rahmen der Werbekampagnen verarbeiteten perso-nenbezogenen Daten.
13.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die auf seinen Webseiten und Landingpages eingesetzten Tracking-Technologien (z. B. Google Analytics, Google Ads Conversion-Tracking, Microsoft UET-Tags) den geltenden daten-schutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.
13.4 Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten an Drittanbieter, insbesondere Google Ireland Limited und Microsoft Ireland Operations Limited, übermittelt werden können. Die da-tenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung durch diese Drittanbieter richtet sich nach den jeweiligen Nutzungsbedingungen und Daten-schutzrichtlinien der Plattformbetreiber. Der Kunde stellt sicher, dass die erfor-derlichen datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Datenübermittlung an die-se Drittanbieter vorliegen.
13.5 Die Agentur verweist im Übrigen auf ihre Datenschutzerklärung.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zu-sammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der Agentur.


